RAG verweigert Grundstücksverkauf für Schulneubau
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Pressemitteilung von Anna Bartholomé, sachkundige Einwohnerin im Bildungsausschuss, und Jan Specht, Stadtverordneter und OB-Kandidat:
Eine überraschende Beschlussvorlage wurde am 22. Mai neu dem Bildungsausschuss vorgelegt – und mehrheitlich abgelehnt.
Nicht neu sind Notwendigkeit und Planung für eine neue, sechszügige Gesamtschule auf dem Consolgelände in Bismarck. Das hatte der Stadtrat bereits Mitte 2020 angestoßen festgelegt. Neu war allerdings, dass die in Essen ansässige Immobilienfirma Kruse GmbH diesen Schulneubau als Bauträger übernehmen soll.
Der Hintergrund: Die RAG (zur RAG-Stiftung gehörende RAG Montanimmobilen – RAG MI) weigert sich, das für den Schulneubau benötigte Grundstück der Stadt zu verkaufen. Statt dessen will sie das Grundstück der Kruse GmbH verkaufen und diese mit dem Schulneubau beauftragen.
Dafür sind offenbar die Planungen bereits in vollem Gange. Mit hübschen Powerpoint-Präsentationen wollte Herr Gäfke vom Hochbau- und Liegenschaftsamt dem Bildungsausschuss (wie vorher schon dem Ausschuss für Bau- und Liegenschaften) die Sache schmackhaft machen. Da wurde ein „Rundum-Sorglospaket“ von Kruse & RAG für 13 oder 14 Millionen angeboten mit Planung und Bau zu einem angeblichen „Fixpreis“. Aber so flott ließ sich der Ausschuss nicht über den Tisch ziehen.
Einladung und Vorschlag Tagesordnung Kumpel für AUF-Treffen am 24.05.25, 14 Uhr
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Liebe Kumpel, Freunde und Familien
Wir laden euch herzlich ein zum nächsten bundesweiten Kumpel für AUF-Treffen. Ausgehend vom Amtsantritt Donald Trumps in den USA, wird auch in Deutschland die reaktionäre Wende in der Politik vorangetrieben. Die Bergleute führen bedeutende Kämpfe in Georgien, der Türkei. Und wir wollen mit den Kommunalwahlen und einem Tribunal den Kampf gegen die Politik der verbrannten Erde der RAG verstärken.
Samstag, den 24. Mai 2025 um 14:00 – 17:30 Uhr,
Arbeiterbildungszentrum - Kaue, Koststraße 8, 45899 Gelsenkirchen
Neuregelung des NRW-Kommunalwahlrechts vom Verfassungsgerichtshof in Münster gekippt
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Laut einer Nachricht im Deutschlandfunk vom 20.5.2025 hat der Verfassungsgerichtshof in Münster aktuell entschieden, dass die Neuregelung des Kommunalwahlrechts nicht rechtens ist.
Begründung: Sie benachteiligt systematisch kleinere Parteien und verletzt das Recht auf Chancen- und Wahlrechtsgleichheit.
Mit der Neuregelung werden Aufrundungsgewinne allein den großen Parteien zugewiesen. Dies stellt eine Abkehr von dem zuvor als ausgewogen beschriebenen System dar, bei dem es mehr oder weniger zufallsabhängig war, ob eine Partei Rundungsglück oder Rundungspech hatte.
Dieses Urteil ist eine Schlappe für die großen Parteien und ein Erfolg der Proteste mehrerer kleinerer Parteien und Wahlbündnisse. Es hat Bedeutung für die anstehende Kommunalwahl im September 2025.
Rede von AUF Gelsenkirchen zum Gedenken 8. Mai 2025
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Liebe Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener,
liebe Freundinnen und Freunde,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Gestern jährte sich der Tag der Befreiung vom Hitler-Faschismus zum 80. Mal. Ein wichtiger Tag - früher wie heute! Am 8. Mai 1945 wurde der II. Weltkrieg beendet, auf dem Reichstag hissten die siegreichen Soldaten der Roten Armee die Fahne, die Kriegsgräuel nahmen ein Ende. Dieser Tag zeigt uns, dass der Faschismus besiegt werden kann.
Der 1. Mai war dieses Jahr ein ermutigendes Signal! Viele Menschen zeigten Flagge gegen den Aufmarsch der faschistischen Partei „Die Heimat“. Jan Specht, AUF Stadtverordneter, hat die Initiative für ein breites Bündnis ergriffen. Das wurde zu einem großen gemeinsamen Erfolg. Besonders Jugendliche haben sich aktiv beteiligt!
Polizei lässt Nazis laufen – erfolgreicher antifaschistischer Zusammenhalt
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Pressemitteilung von AUF Gelsenkirchen
Am diesjährigen 1. Mai wurde Gelsenkirchen provoziert durch einen Aufmarsch der faschistischen Kleinpartei „Die Heimat“ (früher NPD). Dagegen hatte sich eine breite Aktionseinheit gebildet, in der sich ein breites Spektrum an Parteien, Organisationen, Migrantengruppen, Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften mit dem Bündnis „widersetzen“ und dem Gelsenkirchener Aktionsbündnis gegen Rassismus und Ausgrenzung abstimmte.
Mit über 3.000 Beteiligten an Auftakt, interreligiösem Gedenken, Gewerkschafts-Demonstration, zwei antifaschistischen Demonstrationen, zwei antifaschistischen Kundgebungen, die sich ergänzten, wurde sich an die Menschen in Gelsenkirchen gewandt.
Unter einem großen Polizeiaufgebot mit Hubschrauber, Wasserwerfer, Polizeistaffel, Drohnen-Überwachung und mehreren Hundert Polizeibeamten konnten die Nazis letztlich durch die vor allem von Migranten bewohnte Ringstraße und Bismarckstraße laufen. Dazu Jan Specht, Stadtverordneter AUF Gelsenkirchen: „Ich hatte im Vorfeld mehrfach gefordert, dass der Nazi-Aufmarsch verboten wird. Die Polizeiführung hatte, salopp gesagt, leider nicht den Arsch in der Hose, den möglichen Rahmen auszuschöpfen. Die DGB-Kundgebung im Stadtgarten wurde behindert, weil sich das demokratische Geschehen in die Innenstadt verlagerte. Bei den Faschisten marschierten extrem gewalttätige Straftäter mit, die mit Schlagstock, Hitlergruß und Hitler-Outfit eindeutig bedrohend und volksverhetzend agierten. All das hätte verhindert werden können. Nach dem bis heute gültigen Potsdamer Abkommen sind Nachfolgeorganisationen der NSDAP und ihrer Organisationen verboten. Es gibt kein Recht auf volksverhetzende, faschistische Propaganda. Dass die NPD nicht längs verboten ist, liegt vor allem daran, dass ein Verbotsverfahren aufgrund der Durchsetzung mit Verfassungsschutz-Leuten scheiterte. Dass es auch anders geht zeigte 2006 der damalige Polizeipräsident Rüdiger von Schoenfeldt, der alle rechtsstaatlichen Mittel gegen eine Nazi-Demonstration ausschöpfte. Ich sehe das auch in einem größeren Zusammenhang der gefährlichen Normalisierung von faschistischen Positionen.“
Keine Heimat für Faschisten in Gelsenkirchen am 1. Mai! (mit Zeitplan)
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Die neonazistische Partei „Die Heimat“ (ehemals NPD) und ihre Jugendorganisation „Junge Nationalisten“ (JN) rufen unter dem Motto „Arbeit - Freiheit - Remigration“ zu einer Demonstration zum 1. Mai in Gelsenkirchen auf. Neben ihrer zentralen Demonstration in Gera wollen sie damit auch in der “Stadt der tausend Feuer” den Faschismus auf die Straße tragen.
Der 1. Mai ist seit seinen Anfängen im Jahr 1889/90 ein internationaler Tag der Arbeiter*innen. Die Nationalsozialisten missbrauchten das Ansehen und die Tradition des 1. Mai für ihre menschenverachtenden, faschistischen Ziele. Am 1. Mai 1933 erklärten sie ihn zum „Nationalen Feiertag des Deutschen Volkes“. Schon am 2. Mai besetzten SA-Trupps im gesamten Reich die Gewerkschaftshäuser, verhafteten Mitarbeitende und beschlagnahmten ihr Vermögen. Parteien wie SPD und KPD, Gewerkschaften und die Arbeiterwohlfahrt wurden verboten. Es folgten 12 Jahre blutiger Terrorherrschaft und der Zweite Weltkrieg mit Millionen Toten und Verletzten. Nie wieder!
Kniefall vor verschärftem Migrationskurs statt Verhinderung der Bezahlkarte für Flüchtlinge in Gelsenkirchen
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Vertane Chance: Der Rat hätte sich am 10. April gegen die Einführung der Bezahlkarte entscheiden können, wie viele andere Städte auch. Doch die Ratsmitglieder von CDU, FDP, AfD und SPD verhinderten das! Eine schlechte Entscheidung für alle in Gelsenkirchen lebenden Flüchtlinge – und für die Stadt, die Personal und Personalkosten stemmen muss. Diese diskriminierende und ineffektive Karte wird kein Problem lösen.
Trotz vieler Kritiken und nach langem Hin und Her stimmten auch die meisten SPD-Ratsmitglieder „pragmatisch“ für die Einführung.