Das Personenwahlbündnis AUF Gelsenkirchen protestierte gegen eine Familientrennung durch Abschiebung eines Nigerianers aus Gelsenkirchen. WAZ und Lokalzeit Ruhr berichteten.

„AUF begrüßt die gesetzliche Einführung des „Chancenaufenthaltrechts“, das unter anderem Menschen mit Kettenduldungen eine Perspektive bieten kann, auch wenn im Konkreten sicher noch Nachbesserungen nötig sind. Die Umsetzung erfordert bis zum Inkrafttreten des Gesetzes aber klare Regelungen für Vorgriffsregelungen, sonst könnten Personen abgeschoben werden, wie das jetzt im Fall des 38-jährigen Vaters der Fall war. Statt die Verwaltungsgerichte mit Entscheidungen über Abschiebungen zu belasten, wäre die Zeit besser investiert in eine schnelle, unmissverständliche Regelung zur Umsetzung“, so Martina Reichmann vom Personenwahlbündnis AUF Gelsenkirchen.

Das Ministerium in NRW weist selbst darauf hin, dass während des Gesetzgebungsverfahren der Fall eintreten könnte, „dass gegenüber geduldeten Personen mit sichtbaren Integrationsleistungen und Personen mit Langzeitduldungen, die die bislang bekannten zukünftigen Erteilungsvoraussetzungen für ein sog. Chancenaufenthaltsrecht erfüllen, ggf. aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet werden müssen."

Leider bleibt der Vorgriffserlass für NRW dann aber lediglich bei einer Empfehlung, dass „keine fachaufsichtlichen Einwände geltend gemacht werden, wenn Behörden AusländerInnen „zunächst vorsorglich rückpriorisieren“.

Hier kann man den Beitrag zum Fall vom 28.11.22 aus der WDR Lokalzeit Ruhr sehen.