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Eltern sollen selbst entscheiden!
Alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten, haben nach Gesetzen der Bundesregierung einen Anspruch von monatlich 10 Euro auf Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, die vom Bund bezahlt werden. Diese können sie unter anderem für die Teilnahme ihrer Kinder an Freizeiten einsetzen. Das finanziert die Bundesregierung – und kostet die Kommune keinen Cent. Die Kommunen haben die Aufgabe das Bildungs- und Teilhabepakets umzusetzen.
Das läuft in Gelsenkirchen schlecht, denn nur 19% dieser Fördergelder werden tatsächlich abberufen. In Gelsenkirchen hat die Stadt inzwischen mit 258 Anbietern Rahmenvereinbarungen abgeschlossen. Doch dem Jugendverband REBELL, der seit fast 25 Jahren Ferienfreizeiten anbietet, wird der Abschluss einer solchen Vereinbarung von Seiten der Stadt verweigert. Es wurden wenig Bemühungen unternommen sich über die Sommerfreizeiten des Jugendverbands REBELL zu informieren, sich von der kompetenten pädagogischen Arbeit ein Bild zu machen. Diese Bevormundung der Eltern und Ungleichbehandlung des Jugendverbands REBELL gegenüber anderen Jugendverbänden und Ferienfreizeiten muss vom Tisch!
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Die Verwaltung prüft das Volkshaus Rotthausen als möglichen Kita-Standort. Das ist das Ergebnis der Diskussion in der Bezirksvertretung Süd am 6. Juni. „Es gab viel Zustimmung zu unserem Vorschlag aus der Bevölkerung und auch von den meisten Bezirksvertretern. Viele Argumente sprechen dafür“, so Dr. Mast/AUF. „Die Kita könnte eine tragende Säule im künftigen Volkshaus sein. Die bisherigen Diskussionen im Rahmen des Testlaufs gehen ohnehin in Richtung eines Schwerpunkts Jugend, Kultur und Bildung im künftigen Konzept des Hauses. Eine Kita würde dazu bestens passen. Zugleich wäre sie auch ein wichtiges Signal für den Erhalt und eine vielfältige Nutzung im Sinne eines wirklichen Volkshauses“.
Nach der großen Resonanz und dem Erfolg des „Testlaufs Volkshaus“ in den letzten Wochen sei die Prüfung als Kita-Standort ein weiterer Schritt auf dem Weg, die Potentiale des Hauses vielfältig zu nutzen und es wieder zu einem lebendigen kulturellen und sozialen Zentrum im Stadtteil zu machen.
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Eltern sollen selbst entscheiden können!
Drei Gelsenkirchener Jugendliche haben sich mit folgender Anregung nach § 24 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW an den Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen Frank Baranowski gewendet:
„Wir regen an, dass die Gutscheine für Leistungen im Programm „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“ auch für die Sommercamps des Jugendverbands REBELL eingelöst werden können. Der dazu vom Jugendverband REBELL eingereichte Antrag auf Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit der Stadt Gelsenkirchen soll unterstützt werden.
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Die Jahreshauptversammlung von AUF Gelsenkirchen hat eingehend diskutiert und am 22.04.16 beschlossen, die Mitarbeit im Ausschuss zur Untersuchung von Fehlverhalten im Kontext der Gelsenkirchener Jugendhilfe (AFJH) einzustellen. AUF Gelsenkirchen ist nicht mehr bereit, in einem Ausschuss mitzuwirken, der sich in einen Scheinuntersuchungsausschuss verwandelt hat, nachdem ihm nicht nur die nötigen Befugnisse fehlen (was von Anfang an feststand), sondern wo auch mit einer restriktiven Auslegung der rechtlichen Grundlagen und taktischen Manövern von Seiten der SPD und Teilen der Verwaltung eine rückhaltlose Aufklärung verhindert wird:
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Leserbrief an die WAZ zum Artikel zu den Bildungsgutscheinen vom 27.4.16
Gut, dass Gelsenkirchen bei den Bildungs- und Teilhabegutscheinen über dem Landesdurchschnitt liegt, dass mehr Gelder des Bundesprogramms abgerufen werden. Aber 19 Prozent der möglichen Gelder sind immer noch erschreckend wenig. Wird hier wirklich schon genug aufgeklärt? Ich kann auch die Aussage, dass Gutscheine in Gelsenkirchen problemlos einlösbar seien, nach meinen Erfahrungen nicht nachvollziehen und teile die Kritik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Letztes Jahr wollten Eltern die Gutscheine ihrer Kinder für die Teilhabe für die Sommercamps des Jugendverbands REBELL einlösen. Sie beantragen die Gutscheine rechtzeitig, Kinder und Jugendliche besuchten Stadtdirektor Dr. Manfred Beck, stellten die Sommercamps und ihren Wunsch daran teilzunehmen vor. Die Eltern bekamen zwar Gutscheine zugeschickt, aber durften sie nicht für die Ferienfreizeit ihrer Wahl einsetzen. Eine Einschränkung, die das Bundesprogramm nicht vorsieht. Diese Bevormundung der Eltern und Ungleichbehandlung des Jugendverbands REBELL gegenüber anderen Jugendverbänden und Ferienfreizeiten sollte dringend korrigiert werden.
Ulja Serway, AUF Gelsenkirchen