AUF war für diese Ratssitzung gut präpariert, mit Besuchern wie immer vertreten und Monika prägte die Debatte wesentlich mit, ein voller Erfolg für AUF. Wer immer Vorbehalte gegen AUF hat, sollte sich in so einer Ratssitzung ein Bild von dem sehr versierten Diskussions- und Abstimmungsverhalten machen, fern von Parteiengezänk, Klüngel und vollkommen auf sachlicher Grundlage. Das sollen die Ratsvertreter erstmal nachmachen, die sich sonst mit Häme und Anfeindungen uns gegenüber hervortun!

 

Die Ratssitzung begann damit, dass Pro NRW in übler demagogischer Manier als Dringlichkeitsantrag eine Resolution zur scheinheiligen Solidarisierung mit den demokratischen Kräften in der Türkei einbringen wollte, da sie für westlich-demokratische Werte eintreten, mit der Aufforderung an die Bundesregierung, keine islamistischen Bewegungen in Deutschland zu fördern. Und ausgerechnet Pro NRW, die selbst ultrareaktionär sind und demokratische Rechte von anderen mit Füßen treten, wollte sich nun zu solch einer Resolution aufschwingen! Das wurde aber von allen anderen Ratsmitgliedern mit einem klaren Signal beschieden und abgelehnt.

In TOP 2 ging es um die Übertragung des Tarifergebnisses des Öffentlichen Dienstes auf die Kommunalbeamten. Dazu schrieb Monika in ihrer Auswertung: „Bemerkenswert war wirklich, dass die SPD sich sehr kritisch mit der Landesregierung auseinandersetzt und in der Resolution klar gegen sie Stellung bezogen hat. Ich habe das gewürdigt und die von uns besprochenen Argumente sind gut rüber- und angekommen.“ Monika setzte sich kritisch mit den Argumenten der Grünen auseinander, die die Resolution ablehnen, weil das auf Kosten von Stellenabbau und Schuldenaufnahme gehen würde. Monika hielt zu recht dagegen, dass man von den Beamten nicht erwarten kann, dass sie selbst Vorschläge für Kürzungen liefern, um die Tariferhöhung annehmen zu können, und kritisierte das vorgeschobene „Sparargument“. Es wird nämlich nicht gespart, sondern gekürzt! Siehe Portugal, Spanien, Griechenland, wo als Folge die Wirtschaft vollends kollabiert. Um der Spaltungspolitik entgegenzuwirken und die Schere zu schließen, wären Festbeiträge durchaus diskussionswürdig. In der Bevölkerung hat sich berechtigt ein kritisches Bewusstsein entwickelt: es kann nicht so weitergehen, dass die Reichen immer reicher und die Armen immer ärmer werden! In der Jetzigen Debatte wird von Seiten der Landesregierung so getan, als würden man in diesem Sinne handeln und mit dazu beitragen, dass die Reichen nicht immer reicher werden. Aber: in Wirklichkeit werden die wirklich Reichen überhaupt nicht belastet. 80 % der Beamten und darunter 98 % Lehrkräfte und mehr als die Hälfte Polizisten und Finanzbeamte, erhalten lt. Ver.di nicht mal einen Inflationsausgleich! Bei den Beamten wurde in den letzten Jahren enorm gekürzt: beim Weihnachtsgeld von 100 auf 40 %, das Urlaubsgeld gestrichen, der Eigenanteil an Arztkosten liegt per se bei ca 350 Euro. Auf jeden Fall ist die Übertragung des Tarifergebnisses auf alle zu fordern genau richtig, das wurde vom Rat auch so beschlossen gegen 7 Stimmen der Grünen und der BBG.

Dem interkommunalen Integriertem Handlungskonzept GE-Hassel und Herten/Westerholt wurde einstimmig zugestimmt. Es ist ein insgesamt gutes Konzept, in den Informationen dazu fand sich aber brisanter Stoff. Monika: „Hier ist vorgesehen, ausgerechnet auf dem hoch verseuchten Gelände der ehemaligen Kokerei Hassel einen Stadtteilpark mit Kinderspielplätzen usw. einzurichten. Zudem ist das ja die Ausgleichsfläche für die Norderweiterung von BP. In der Vorlage hieß es lediglich, dass die Sanierung in Vorbereitung ist. Hier wird eine höchst brisante Auseinandersetzung übertüncht. Ein Volltreffer ist die Auseinandersetzung mit der Sanierung Kokerei-Gelände Hassel. in dem städtebaulichen Vertrag dazu fand ich die Festlegung, dass die RAG bis 31.03.2013 ein Sanierungsplan zur Genehmigung vorlegen muss. Daran habe ich angeknüpft und gefragt, ob der überhaupt da ist und ob er genehmigt ist. Herr von der Mühlen :Aufgrund der sehr komplexen Angelegenheit würde ich darum bitten, hierzu schriftlich Stellung zu nehmen."!! Das kam mir entgegen, weil ich eine ziemlich umfassende Anfrage aufgrund der Anregungen der sachkundigen Einwohnern vorbereitet hatte. Ich habe noch den Zusammenhang hergestellt zur Ausgleichsfläche Norderweiterung, und dass das unbedingt im Umweltausschuss behandelt werden muss. Sollten wir unbedingt für die nächste Sitzung dort beantragen und uns vorher nochmal absprechen. Das ist ein ganz heißes Eisen!“

Unter dem Tagesordnungspunkt Anfragen/Mitteilungen habe ich dann die Anfrage eingereicht, die unten ausgeführt wird.

Beim Tagesordnungspunkt – Sparkasse – Entlastung der Sparkassenorgane und Verwendung des Jahresüberschusses, hatte Monika einen Redebeitrag vorbereitet, bei dem es mucksmäuschenstill war. Sie merkt dazu an: „Mir selber ist jetzt erst richtig aufgegangen, dass das ja nicht nur ein Schaden für die Horster Mitte, sondern auch für die Stadt ist! Alle lachten (aber durchaus nicht alle feindselig) bei der Einladung zum Prozess.“

Sie hielt folgenden Redebeitrag zum TOP "Entlastung der Organe der Stadtsparkasse Gelsenkirchen für das Geschäftsjahr 2012"

Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren!

In der Begründung der Beschlussvorlage wird deutlich gemacht, dass der Rat der Stadt mit der vorgeschlagenen Entlastung die Verwaltung der Sparkasse durch die Mitglieder der Sparkassenorgane billigt und bestätigt, dass die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex eingehalten wurden.

Dem kann ich in keiner Weise zustimmen. Vor allem besteht ein eklatanter Widerspruch zwischen der Theorie der wohl klingend formulierten Ansprüche und meiner lebendigen Erfahrung praktischer Realität.

Obwohl die Sparkasse ausdrücklich für sich wirbt als "Energiesparkasse", "Verfechterin der Solar Energie" und ausdrücklich als Vermittlerin für KfW-Kredite wurden massiv gegen die genannte Zielbestimmung verstoßen. Entsprechende Kredit- und nicht einmal Weiterleitungsanträge der Horster Mitte – sie alle kennen den Vorgang – für die Einführung erneuerbarer Energien wurden verweigert, was einem rechtswidrigen Kreditboykott entspricht. Dies rein willkürlich, antikommunistisch begründet und unter Verstoß gegen jegliche im Corporate Governance Kodex sowie im "Lagebericht…" genannte Qualitätsanforderung.

Immerhin würde mit der Verabschiedung bestätigt, dass die Empfehlungen des ‚Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen‘ im Geschäftsjahr 2012 eingehalten wurden, dass ein Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung verwirklicht wurde, dass die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft gesichert wurde, dass die Kunden im Mittelpunkt des Handelns stehen und dauerhaft eine hohe Service-und Beratungsqualität gewährleistet wurde usw.

Davon kann keine Rede sein!

Nach anfänglich sogar ausdrücklich verweigerter Begründung für diese Maßnahmen folgten wirre Argumentationslinien: mal wurde von mangelnder Kreditwürdigkeit gesprochen, dann im nächsten Atemzug behauptet, die mit dem VV V verbundene MLPD schwimme dermaßen im Geld, dass sie gar keine Kredite benötige.

Beim Studium der heutigen Beschlussvorlagen wurde mir zudem deutlich, dass damit nicht nur die Horster Mitte und damit mehrere wichtige, zukunftsweisende umweltpolitische Projekte in Gelsenkirchen geschädigt wurden, sondern auch die Stadt Gelsenkirchen.

Immerhin wird im Abschnitt 3.2. des Lageberichtes ("Kreditgeschäft") beklagt, dass es sich bei der Ausweitung des Kreditgeschäftes hauptsächlich um Kommunalkreditgeschäfte mit allen bekannten Risiken handelt.

Nicht vergebene Kredite bedeuten eine Einnahmenminderung, die sich nicht zuletzt auch negativ im Jahresüberschuss niederschlägt.

Zumal wenn man bedenkt, dass in diesem Jahr keinerlei Ausschüttung zur Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben oder für gemeinnützige Zwecke erfolgt, ist der vorsätzliche Verzicht auf Einnahmen noch zusätzlich kritikwürdig.

Soweit in aller Kürze einige Gründe zur entschiedenen Ablehnung der vorgelegten Beschlussvorlage zur Entlastung der Organe der Stadtsparkasse Gelsenkirchen.

Da uns hier möglicherweise die Zeit zu einer ausführlicheren Erörterung fehlt, lade ich Sie alle herzlich ein zu dem just heute festgelegten Gerichtstermin Horster Mitte gegen Stadtsparkasse am 18. Juli um 13:00 Uhr, also direkt vor der nächsten Ratssitzung. Sicherlich ein spannender TOP 0!“

Bemerkenswert waren in den öffentlichen Vorlagen der Stadtverwaltung auch folgende Zitate:

"Durch die Entlastung billigt sie (die Vertretung des Trägers) die Verwaltung der Sparkasse durch die Mitglieder der Sparkassenorgane." (Aus der Beschlussvorlage 09 - 14/51 36)

"Im Zusammenhang mit dem Vorschlag zur Entlastung der Organe unterrichten Verwaltungsrat und Vorstand den Rat der Stadt darüber, dass die Empfehlungen des ‚Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen‘ im Geschäftsjahr 2012 eingehalten wurden." (Aus der Beschlussvorlage 09 - 14/51 36)

"Der vorliegende… Kodex… enthält… einen Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Grundsätze des Kodex sind geleitet von den Zielen der Verantwortung der Organe der Sparkassen für die Sparkasse und der Sicherstellung von Transparenz und Kontrolle." (Corporate Governance Kodex, S. Z)

"Der Kodex beschreibt die Verpflichtung von Vorstand und Verwaltungsrat… für eine nachhaltige Erfüllung des öffentlichen Auftrags zu sorgen." (Corporate Governance Kodex, S.2)

"Die Sparkasse ist ein regionales Wirtschaftsunternehmen. Sie hat die Aufgabe, die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft zu sichern. Dies gilt insbesondere für das satzungsrechtliche Geschäftsgebiet. Darüber hinaus engagiert sich Sparkasse sozial und kulturell." (Lagebericht der Sparkasse Gelsenkirchen für das Geschäftsjahr 2012, Seite 1)

"Unsere Kunden stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Unser Ziel ist es daher, dauerhaft eine hohe Service- und Beratungsqualität zu gewährleisten." (Lagebericht…, Seite 8)

"Die Eigenkapitalanforderungen… hat die Sparkasse jederzeit eingehalten.... Der soll in Höhe von 8,0 % wurde erneut deutlich übertroffen." (Lagebericht… Seite 9)

"Jede Kreditentscheidung wird auf der Grundlage einer detaillierten Bonitätsbeurteilung des Kreditnehmers getroffen." (Lagebericht…, Seite 15)

Einstimmig beschlossen mit Zustimmung von AUF die Verlegung der Rungenbergschule, Monika stimmte wie auch Birgit im Ausschuss den Flächennutzungs- und Bebauungsplänen zu, dem Jahresabschluss Gelsenkanal, sie enthielt sich beim Jahresabschluss Gelsendienste. Außerdem wurde über die Ausschreibung eines Beigeordneten für den Bereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, Recht und Ordnung, Bürgerservice entschieden, dem stimmte Monika zu.

Eine Riesenschreinerei zwischen SPD und CDU gab es um den kurzfristig aufgenommenen Punkt „Gewährung eines Zuschusses an GelsenSport für pro vital. Das war dann der Aufreger des Tages, unsinnige Diskussionen und am Schluss wurde es beschlossen, mit Zustimmung von AUF.

Monika stellte zwei Anfragen:

Wenn Herr Tann erfreulicherweise auf sein Sitzungsgeld für 15 s Sitzungsteilnahme am 21.2.2013 verzichtet hat, dann interessiert mich genauer, wann genau, wem gegenüber und in welcher Form er diesen Verzicht bekannt gemacht hat. Dies beantwortete der OB prompt, dass er direkt nach der Ratssitzung gegenüber dem Oberbürgermeister „verzichtet“ hat – na also!

Außerdem fragte sie zum Kokerei-Gelände Hassel nach, was schriftlich beantwortet wird:

2. Mit der Beschlussvorlage 09 - 14/5015 wird im Zusammenhang mit der Entwicklung des geplanten Stadtteilparks auf dem Gelände der ehemaligen Kokerei Hassel dargelegt, dass derzeit die Fläche zur Sanierung vorbereitet werde. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei diesem Gelände zusätzlich um die Ausgleichsfläche für die "Norderweiterung" handelt.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1. Im städtebaulichen Vertrag für den Bereich "ehemalige Kokerei Hassel" wird ein genehmigungsfähiger Sanierungsplan vereinbart. Dazu heißt es auf Seite fünf im. II.1. "Die RAG verpflichtet sich, bis spätestens 31.3.2013 einen genehmigungsfähigen Sanierungsplan unter Einbeziehung des Auftrags der Oberböden bei der zuständigen Behörde einzureichen." Wann ist dieser Sanierungsplan eingegangen? Wann wurde er von wem genehmigt?

2. Was sind die wesentlichen Inhalte und Bestandteile des Sanierungsplanes? Welche Gutachten und Maßnahmen liegen ihm zu Grunde?

a) In welchem Raster und wie tief wurden Probebohrungen durchgeführt?

b) Wie tief ist der Grundwasserspiegel, wie ist die Gefährdung einzuschätzen, wie wurde sie geprüft?

c) Wie ist die Gefahr der Ausgasung von flüchtigen Kokereigiften untersucht und beurteilt?

3. Welche Sanierungsmethode soll exakt angewandt werden und welche Schritte sind eventuell schon eingeleitet?

4. Wenn ja: wird - wie im städtebaulichen Vertrag genannt - die Stadt (untere Bodenschutzbehörde) stets zeitnah und schriftlich informiert? (II.3.ee)