P1530290Am 18. Mai wurde vor der 20. Kammer des VG Düsseldorf die Klage der kommunalen Wahlbündnisse AUF Gelsenkirchen, AUF Witten, BergAUF Bergkamen und NV Auf geht‘s verhandelt (Aktenzeichen 20K4760/20). Diese Klage  richtet sich gegen den Verfassungsschutz NRW und die Erwähnung im „Index“ des Verfassungsschutzberichtes NRW 2019 als angeblicher „Verdachtsfall“, ebenso gegen die diffamierende Behauptung, sie wären „struktureller Unterbau der MLPD“ und "verdeckt gesteuert". Folgerichtig fordern sie, dass die entsprechenden Passagen gestrichen bzw. unkenntlich gemacht werden. Im Urteil wurde das abgelehnt. Bei diesem Termin wurde auch die Klage der MLPD gegen den haltlosen Vorwurf der "verdeckten Arbeit" verhandelt. Vor dem Gerichtsgebäude stießt die öffentliche Protestaktion aus diesem Anlass auf reges Interesse.



P1530310Der einzige Grund für die Nennung im Verfassungsschutzbericht ist, dass AUF Gelsenkirchen Mitglieder der MLPD nicht ausschließt. „Natürlich sind dabei auch Menschen  mit sozialistischer Weltanschauung und Marxisten-Leninisten willkommen. Wir lassen uns nicht vorschreiben, wer bei uns Mitglied sein darf!“ so Martina Reichmann, AUF-Vorstandssprecherin.  
Erwartet wird, dass wir uns von Verhalten und Zielen der MLPD distanzieren oder uns der MLPD-Mitglieder entledigen. Will uns das Gericht und der Inlandsgeheimdienst tatsächlich eine antikommunistischen Grundhaltung auferlegen – angesichts eines krisengeschüttelten kapitalistischen Gesellschaftssystems, das nach Veränderung drängt? Man fühlt sich fast an die mittelalterliche Inquisition erinnert, ebenso an die unsägliche Mc Carthy-Ära in den USA oder die Berufsverbote in Deutschland."

Der AUF-Stadtverordnete Jan Specht kritisiert: „Der Verfassungsschutz NRW verlangt von uns, dass wir gegen unsere eigenen Grundsätze – die Überparteilichkeit auf antifaschistischer Grundlage - verstoßen. Wir von AUF lassen uns keinen Maulkorb und keine Denkverbote verpassen und sind empört, dass das Urteil der Argumentation des Inlandsgeheimdienstes folgt.

Die Vertreter des Innenministeriums NRW blieben in ihren Ausführungen äußerst armselig  - nicht eine einzige Aussage der Wahl­bündnisse konnten sie als Beleg für den angeblichen Verdacht einer „Verfassungsfeindlichkeit“ anführen. Und ausgerechnet der Inlandsgeheimdienst erhebt hier haltlose Behauptungen, der ja selbst einen fragwürdigen Ruf hat. Aus den NSU-Prozessen und dem NPD-Verbotsverfahren gibt es genügend Hinweise auf personelle Verflechtungen und finanzielle Unterstützung. Es erscheint zynisch, dass uns dieser Geheimdienst diktieren will, wie wir zu arbeiten haben.

Für AUF ist das Urteil ist inakzeptabel! Der Gang vor das Oberverwaltungsgericht als nächste Instanz wird derzeit beraten.