20210313 Christian LinkStadt verweigert würdiges Gedenken an die Ermordeten der Roten Ruhrarmee 

Der Protest gegen die Untersagung des Gedenkens an die Kämpfer der Roten Ruhrarmee am 13.03.2021 auf dem Friedhof Horst-Süd sorgte erst Recht für Aufmerksamkeit. Auf dem Josef-Büscher-Platz kamen trotz Sturm und Regen 80 TeilnehmerInnen aus einem breiten Spektrum und weitere interessierte Zuhörer zusammen. Sie gedachten wie jedes Jahr der mutigen Kämpfer der Roten Ruhrarmee. Diese vereitelten 1920 im bewaffneten Aufstand zunächst siegreich den faschistischen Kapp-Pusch, doch Freikorpssöldner und Reichswehrtruppen nahmen blutige Rache dafür. Tausende kämpfende Bergleute fanden den Tod. Daran erinnert das Mahnmal auf dem Friedhof Horst-Süd, das 80 Namen trägt. Errichtet wurde es 1947/48 von der VVN für die Gefallenen im antifaschistischen Widerstand.

Diese antifaschistischen Vorbilder - auch für revolutionäre gesellschaftliche Veränderungen - sind der Stadtverwaltung offensichtlich ein Dorn im Auge. Es gibt immer obstrusere undemokratische Behinderungen: 2020 eine allgemeinen Ordnungsverfügung zur Untersagung des Gedenkens am Mahnmal auf dem Friedhof Horst Süd - bei Androhung von 2.500 Strafe für jede der teilnehmenden Organisationen. Zuletzt wurde die Friedhofs-Satzung im Dezember 2020 verschärft, nur noch Religionsgemeinschaften und ihren Vereinen, Verbänden und Organisationen sind Totengedenkfeiern erlaubt. Ein respektloser und undemokratischer Verstoß gegen das Gebot, gerade in Zeiten verschärfter faschistischer und rassistischer Attacken, Hetze und Morde gemeinsam vorzugehen.

Es sprachen VertreterInnen von AUF Gelsenkirchen, der MLPD, des Freidenkerverbandes Gelsenkirchen, des Jugendverbandes REBELL, der Linkspartei, der Bergarbeiterbewegung Kumpel für AUF und Gewerkschafter. Vertreter der VVN und vom „Freundeskreis Flüchtingssolidarität“ beteiligten sich an der Aktion. Einig waren sich alle, dass die unsägliche und undemokratische Friedhofs-Satzung geändert und das Mahnmal instand gesetzt werden muss.
Die Stadt hat sich ein Armutszeugnis ausgestellt. Ein Grund mehr, gegen die Behinderungen vorzugehen! Beispiele aus vielen anderen Städten in NRW zeigen, dass es auch anders geht.

Auch die VVN hat einen Artikel zum Thema veröffentlicht: Hier zu lesen.