Auf LogoAm heutigen Freitag, den 18.12.20 wurde vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen die Klage (Aktenzeichen: 405 C 394/20) des früheren AfD-Fraktionsvorsitzenden Martin Jansen gegen den AUF-Stadtverordneten Jan Specht in Begleitung seines Rechtsanwalts Frank Stierlin aus der renommierten Gelsenkirchener Kanzlei Meister & Partner verhandelt.

Ausgangspunkt des Vorgang war ein facebook-Post der AfD Gelsenkirchen, in dem es hieß: „Israels Präsident lobt Merkel als ,Führerin der freien Welt’. Die geschichtlichen Parallelen sind unübersehbar. Wie auch 1945 bringt diese ,Führerin’ Deutschland den Untergang. Statt der totalen militärischen Niederlage gibt es diesmal den kulturellen und gesellschaftlichen Untergang. Im Unterschied zu 1945 ist kein Wiederaufbau möglich.“ Diesen Post verurteilte der Rat der Stadt einhellig in einer Resolution: „Der Rat der Stadt Gelsenkirchen verurteilt aufs Schärfste die im Social-Media-Post der AfD-Gelsenkirchen vom 29.01.2020 konstruierten und abwegigen Inhalte und politischen Positionen. Die Mitglieder des Rates erwarten von den AfD-Ratsmitgliedern und fordern sie zugleich auf, sich öffentlich, jeweils persönlich und inhaltlich von dem o.g. Post zu distanzieren und sich in der Ratssitzung zu entschuldigen.“ Dafür hatte auch AUF gestimmt und die AfD scharf kritisiert.

Als bekannt wurde, dass Martin Jansen als Polizeibeamter aufgrund eines Verdachts der Volksverhetzung suspendiert wurde, griff Jan Specht die Auseinandersetzung für einen Beitrag auf der AUF-Homepage wieder auf. Durch diesen Beitrag, der hier nicht zitiert werden darf, fühlte sich Martin Jansen verletzt, obwohl er sich von dem facebook-Post nie distanziert hat, den Rat während der Abstimmung über die oben genannte Resolution verließ und sein Anwalt in einem Schriftsatz sogar die Rats-Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt mit einem „kommunistischen Schauprozess“ verglich.

Der Richter im heutigen Verfahren folgte der Argumentation Jansens, dass dieser konkret im Rat keinen Vergleich von Merkel und Hitler gezogen habe. Die persönliche Verantwortung für den facebook-Eintrag mag Martin Jansen tatsächlich nicht nachzuweisen sein. Aber, so Rechtsanwalt Stierlin: „Herr Jansen hat sich davon nicht nur nicht distanziert, sondern die Kritiker im Rat als „Scheindemokraten“ beschimpft und versucht, eine Diskussion darüber zu verhindern. Faktisch hat er sich den Inhalt damit zu eigen gemacht, so dass ihm aus meiner Sicht kein Unterlassungsanspruch zusteht.

Erstmals in der heutigen Verhandlung ließ Martin Jansen dann halbherzig durch seinen Anwalt verlautbaren, dass er den Inhalt des Posts nicht billige. Was die Rats-Resolution nicht vermochte, hat also der Prozess von AUF erbracht. Allerdings hatte das auch seinen Preis und AUF und Jan Specht haben die Prozess- und Gerichtskosten zu tragen, wofür sie herzlich um Spenden bitten.

„Meiner Meinung nach ist das eigentlich Skandalöse am Post der AfD Gelsenkirchen die maßlose Verharmlosung des Hitler-Faschismus. Wer im Ende der faschistischen Terrorherrschaft 1945 den ‚Untergang‘ sieht, zeigt doch, wes Geistes Kind er ist. Es ist eine infame Hetze, die zweitweise Öffnung der Grenze für Geflüchtete 2015, auf die hier offensichtlich angespielt wird, als ‚Untergang‘ zu bezeichnen. Das zeigt beispielhaft den Charakter der AfD als Wegbereiterin des Faschismus und ist uns Ansporn für den antifaschistischen Kampf in Gelsenkirchen“, zieht Jan Specht ein Fazit.

Ein gutes Dutzend AUF-Mitstreiter begleiteten den Prozess vor dem Gericht und im Verhandlungssaal und zeigten ihre Solidarität mit dem AUF-Stadtverordneten.