Jeder EU-Bürger ab 16 Jahren hat das Recht zur Kommunalwahl wählen zu gehen. Normalerweise müsste er automatisch per Post seine Wahlbenachrichtigung erhalten, auf der auch sein Wahllokal steht. Es kommt aber öfter vor, dass beim Wahlamt Fehler passieren und EU-Bürger nur die Benachrichtigung zur Integrationswahl, aber nicht zur Kommunalwahl erhalten, oder gar nichts. Dann kann der EU-Bürger bei der Stadt anrufen: 0209-169 4025 und sein Anliegen vortragen.

Er muss Name und Geburtsdatum angeben. Dann wird geprüft, ob er in der Wählerliste eingetragen ist und er kann sich das Antragsformular per email oder Post zusenden lassen. Das muss er dann ausfüllen und mit einer Kopie seines Lichtbildausweises, wo Ausweisnummer und Name gut lesbar sein müssen, an die angegebene Adresse schicken. Dann bekommt er seine Wahlbenachrichtigung zugeschickt und kann damit im Wahllokal wählen gehen.

Das ist natürlich alles ziemlich kompliziert. Deshalb gibt es auch die Möglichkeit, mit seinem gültigen Ausweis direkt wählen zu gehen: und zwar geht das nur im Hans-Sachs-Haus (Ebertstr. 11, Gelsenkirchen) und im Rathaus Gelsenkirchen-Buer (Horster Str. 6) Öffnungszeiten: montags-mittwochs und freitags 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr; donnerstags und Freitag, den 11.9. 8:00 bis 16:00 Uhr Außerdem an den Samstagen 29. August und 5. September 10:00 bis 12:00 Uhr.