jan specht web21. Man muss über diese Frage vom Standpunkt des Gesundheitsschutzes entscheiden. Ich halte es nach derzeitigem Stand für möglich, den Wahlkampf und die Wahl unter Beachtung der Abstands- und Verhaltensregeln wie geplant durchzuführen.

2. Demokratische Rechte und Freiheiten sind unverzichtbar für den Wahlkampf. Die berechtigten Schutzmaßnahmen dürfen nicht missbraucht werden, um die Bevölkerung an Notstandsübungen und Beschränkungen zu gewöhnen. Nach Vorstellungen von Innenminister Reul in NRW sollten Versammlungen grundsätzlich „strikt untersagt bleiben“ oder sogar die „Bevorzugung“ des Versammlungsrechts im Grundgesetz auf den Prüfstand kommen. Das Recht, sich an die Öffentlichkeit zu wenden, gehört elementar zum Wahlkampf.

3. Es muss besonders auf Chancengleicheit geachtet werden und die kleineren Parteien und Wählerbündnisse müssen auf antifaschistischer Grundlage Zugang zu den Medien bekommen - das beinhaltet unter anderem Talkshows, Diskussionsrunden, Online-Formate und die Zeitungen.

4. Ich bin gespannt auf den Wahlkampf. Es wird Topthema sein, dass die Krisenlasten nicht auf die Kommunen abgewälzt werden.
5. Die amtierenden Krisenmanager sollten sich nicht zu früh freuen. Die ganze Komplexität der Krisenvielfalt wird sich erst noch entfalten. Da steht AUF auf festem Boden bewährter Standpunkte für die Interessen der arbeitenden Menschen und ihrer Familien.