Man erinnere sich: Im August 2016 gab es in Gelsenkirchen heftige Auseinandersetzungen um die von der Stadt damals rückwirkend verfügte Wohnsitzauflage für ca. 1900 Flüchtlinge. AUF Gelsenkirchen hatte in Rat und Ausschüssen vehement dagegen argumentiert, dass Flüchtlinge, die sich gerade eingelebt hatten, Knall auf Fall in andere Städte überwiesen werden sollten. Eine der größten Montagsdemos der letzten Jahre protestierte mit hunderten Teilnehmern dagegen... Die Ratsmehrheit hatte sich überheblich über alle Argumente hinweggesetzt. Obwohl gleich mehrere Bundesländer die Anregungen aus der Hauptstadt als rechtswidrig gleich gar nicht umsetzten, wurde hier behauptet, das sei alles unabwendbares Bundesrecht.
Schließlich hatten Flüchtlinge in ihrer Enttäuschung und ihrem Zorn über die arrogante Abfuhr ein zeitweiliges Protestcamp vor dem Hans-Sachs-Haus errichtet. Dies hat schließlich eine weniger rigorose Umsetzung erreicht.

Empörte bis diffamierende Kommentare aus der gesamten Bandbreite der etablierten Politik attackierten damals Flüchtlinge, AUF Gelsenkirchen und die Montagsdemo.

Und heute? Das Oberverwaltungsgericht Münster hat soeben die Wohnsitzauflage für Asylbewerber inzwischen in wesentlichen Teilen gekippt! Die Zuweisung in andere Städte innerhalb eines Bundeslandes ist rechtswidrig! AUF hätte sich zwar auch die freie Wohnortwahl bundesweit gewünscht – doch dies ist ein wichtiger Erfolg und späte Bestätigung für die gemeinsamen Forderungen und Aktivitäten.

Leider ist es wieder mal so, dass die damaligen Attacken Titelseiten füllten, während die jetzige Richtigstellung in wenigen Zeilen als Randnotiz auftaucht.