AUF Gelsenkirchen fordert: Dieselfahrverbote dürfen nicht auf Besitzer von Diesel-Fahrzeugen abgewälzt werden!

VW Tiguan engineSeit Jahren werden in Gelsenkirchen die Stickoxid-Grenzwerte überschritten. Sie sind wesentliche Ursache von Atemwegserkrankungen. Verantwortlich sind maßgeblich die Umwelt-Verbrechen von VW und weiteren Autokonzernen, die bei ihren Motoren betrogen haben.

In verschiedenen Prozessen, unter anderem in Stuttgart, wurde geurteilt, dass die Städte die Gesundheit der Einwohner schützen müssen, notfalls auch mit Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge mit hohem Stickoxid-Ausstoß. Das Bundesverwaltungsgericht könnte schon Ende Februar ein Fahrverbot beschließen. AUF Gelsenkirchen unterstützt diese ultimative Maßnahme nur, wenn sie von den Verursachern bezahlt wird!

 

Mit der SCR-Technologie (Harnstoff-Einspritzung) ist eine Lösung vorhanden. Allerdings kostet die Umrüstung an die 1.500 € zuzüglich der Folgekosten für den Harnstoff und ganz zu schweigen vom Wertverlust der Diesel-Fahrzeuge. Diese Kosten müssen von den Autokonzernen getragen werden.

 

Das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist insofern ein Skandal. Erstens kniff das Gericht vor einer Entscheidung und erklärte sich für Zulassungsfragen nicht zuständig, zweitens müssten die Grenzwerte nicht im realen Straßenbetrieb erfüllt werden.

Aufgrund der großen Bedeutung für Gelsenkirchen, hatte AUF Gelsenkirchen im Haushaltsverfahren die Prüfung einer Klage auf Schadensersatz gegen betrügerische Autokonzerne vorgeschlagen. Denn nicht nur PKW-Besitzer, sondern auch die Kommunen sind erheblich durch die Folgekosten. Dieser Vorschlag wurde im Umweltausschuss beraten und aufgegriffen, dann aber leider vertagt bzw. an höhere Instanzen verwiesen, anstatt mutig voranzugehen. Haben wir das einer vom GROKOdil gezähmten SPD zu verdanken? Weder die Stadt Gelsenkirchen noch die dort lebenden Diesel-Fahrzeug-Besitzer dürfen für die VW-Umweltverbrechen zur Kasse gebeten werden.