Jeder Flüchtling, der noch von der rückwirkenden Anwendung der Wohnsitzauflage betroffen ist, ist einer zu viel! Konsequent hatte AUF dazu einen Antrag gestellt und Sachstandsbericht für den Sozialausschusses am 9.11.16 gefordert, ebenso Rederecht für Vertreter der Flüchtlinge

Ulja Serway, sachkundige Einwohnering im Sozialausschuss: „Aus Sicht von AUF muss die Übergangslösung weitergeführt werden, müssen die Betroffenen Geld erhalten, bis über ihre Härtefallanträge entschieden ist.“ Aber mit den Stimmen von SPD, CDU, Grüne, AfD und Pro NRW wurde die Aussetzung der rückwirkenden Anwendung der Wohnsitzauflage abgeschmettert! Davon sind prinzipiell 179 Personen in Gelsenkirchen betroffen.

Noch Anfang Oktober kündigte Ausschussvorsitzender Herr Dworzak in der Presse an, dass die Veränderungen in der Wohnsitzauflage erneut Thema im Sozialausschuss würden. Doch am 14.11.16 wurde schnell deutlich, dass alle außer den Vertretern von AUF Gelsenkirchen und der LINKEN das Thema der rückwirkenden Anwendung der Wohnsitzauflage schnell vom Tisch und aus der Öffentlichkeit haben wollten. Bevor der Sachstandsbericht überhaupt diskutiert wurde, den AUF Gelsenkirchen beantragt hatte, wurden alle drei Anträge von AUF Gelsenkirchen kategorisch abgelehnt. Soviel zum Verständnis einer demokratischen, lösungsorientierten und ergebnisoffenen Diskussion!

Ulja Serway, sachkundige Einwohnerin im Sozialausschuss: „Der Gemeinsame Runderlass des Ministeriums in NRW zur vorläufigen Umsetzung der „Wohnsitzauflage“ vom 28.9.16 besagt, dass die Wohnsitzauflage für den allergrößten Teil der Flüchtlinge unzumutbar ist! Warum wird die Wohnsitzauflage gegenüber 179 Menschen, die vor dem 6.8.16 völlig ordnungsgemäß nach Gelsenkirchen kamen, denen die Anmietung einer Wohnung und SGBII-Leistungen zugesprochen wurde, weiterhin durchgezogen? Das ist unerklärlich. Das kritisieren wir grundsätzlich.“

Die Verwaltung hatte für die Sitzung des Sozialausschusses Sachstand vorgelegt, der viele Informationen enthielt, zum Teil überschwänglich gelobt wurde, aber nicht wirklich auf die Probleme einging. Diese Probleme räumten der Sozialdezernent Herr Wolterhoff und der Leiter des Jobcenters Herr Sußmann in der Diskussion durchaus ein. Zum Beispiel, dass anerkannte Flüchtlinge zu Unrecht kein Geld mehr Jobcenter bekamen, weil sie schon vor dem 1.1.16 anerkannt wurden.

Nur Einzelfälle? Fakt ist, dass sich bei der letzten Flüchtlingsberatung 29 Personen mit Beschwerden an AUF Gelsenkirchen wandten und dass es Familien mit kleinen Kindern gibt, die unter die generelle Härtefallregelung fallen, aber am 31.10.16 kein Geld des Jobcenters erhielten.

Fakt ist, dass das Recht auf Härtefallregelung unterhöhlt wird, wenn die Antragssteller ab dem 1.11.16 keine Leistungen mehr Jobcenter mehr bekommen und so gedrängt werden, in die Kommune der Erstzuweisung zurück zu kehren.

Fakt ist, dass die langen Schlangen vor dem Ausländeramt verschwunden sind, aber Flüchtlinge jetzt bis zu 6 Monate auf einen Termin waren!

Die Stadt Gelsenkirchen wird nicht durch die Forderungen von AUF Gelsenkirchen überfordert, sondern durch den Bund, der nicht die Kosten der Unterkunft für SGBII-Bezieher und Flüchtlinge übernimmt! Hier muss der Widerstand aufgebaut werden, statt die zu kritisieren, die sich konsequent für die Grundrechte der Flüchtlinge und für eine Entlastung der Kommunen einsetzen.

AUF kämpft weiter darum, dass alle Menschen, die vor dem 6.8.16 nach Gelsenkirchen kamen und hier wohnen wollen, auch bleiben dürfen!