Der bisherige Widerstand, vor allem gegen die rückwirkende Anwendung der Wohnsitzauflage, hat ein starkes Stück Integration erreicht. Für die Wohnsitzauflage gelten bekanntlich erweiterte Härtefallregelungen für über 800 Flüchtlinge, die mit ihren Familien in Gelsenkirchen bleiben können. Dieser gemeinsame Erfolg spornt uns an, mit den rund 180 Flüchtlinge konsequent weiter zu kämpfen, die jetzt eine Rückkehraufforderung erhalten haben oder noch erhalten werden!

Sie sollen zurückgehen, wenn sie weder einen Kurs besuchen noch kleine/schulpflichtige Kinder haben. Sie können zwar einen Antrag auf Härtefallregelung stellen und begründen. Faktisch wird dieses Recht aber ausgehöhlt, denn nach Auslaufen der bisherigen Bewilligung bekommen sie keine Leistungen mehr vom Jobcenter! Auch ein gestellter Härtefallantrag hat dafür keine aufschiebende Wirkung. Für die ersten 50 der insgesamt 180 betroffenen Flüchtlinge wird dieses einschneidende Datum der 1.11.2016 sein!

Konkret heißt das, sie bekommen nicht einen Cent für ihren Lebensunterhalt, keine Miete, sind nicht mehr krankenversichert! Sie werden aufgefordert, möglichst schnell an ihren ersten Wohnort zurückzukehren und sich dort wieder anzumelden. Die Stadt informiert auf ihrer Homepage auch, dass eine Weigerung zurückzukehren eine Ordnungswidrigkeit nach sich zieht. In welche Notlage werden diese Menschen gebracht?! Welche erneuten traumatischen Lebensumstände für diejenigen, die vor Krieg und Gewalt geflohen sind! Darin zeigt sich voll die reaktionäre Ausländerpolitik der Bundesregierung, sie ist Urheberin und verantwortlich für das ganze Chaos um die unsägliche rückwirkende Wohnsitzregelung!

AUF bestärkt die Forderung: Keinerlei rückwirkende Anwendung der Wohnsitzauflage in Gelsenkirchen!

Jeder Flüchtling, der hier leben möchte und im guten Glauben auf Freizügigkeit nach Gelsenkirchen kam, muss bleiben können! Wir treten konsequent für diese demokratischen Rechte ein!

AUF fordert, dass die Übergangsregelung mit den verbundenen Leistungen solange gilt, bis eine Entscheidung der Ausländerbehörde vorliegt!