Sommercamp Zuschuesse

Eltern sollen selbst entscheiden!

Alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten, haben nach Gesetzen der Bundesregierung einen Anspruch von monatlich 10 Euro auf Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, die vom Bund bezahlt werden. Diese können sie unter anderem für die Teilnahme ihrer Kinder an Freizeiten einsetzen. Das finanziert die Bundesregierung – und kostet die Kommune keinen Cent. Die Kommunen haben die Aufgabe das Bildungs- und Teilhabepakets umzusetzen.

Das läuft in Gelsenkirchen schlecht, denn nur 19% dieser Fördergelder werden tatsächlich abberufen. In Gelsenkirchen hat die Stadt inzwischen mit 258 Anbietern Rahmenvereinbarungen abgeschlossen. Doch dem Jugendverband REBELL, der seit fast 25 Jahren Ferienfreizeiten anbietet, wird der Abschluss einer solchen Vereinbarung von Seiten der Stadt verweigert. Es wurden wenig Bemühungen unternommen sich über die Sommerfreizeiten des Jugendverbands REBELL zu informieren, sich von der kompetenten pädagogischen Arbeit ein Bild zu machen. Diese Bevormundung der Eltern und Ungleichbehandlung des Jugendverbands REBELL gegenüber anderen Jugendverbänden und Ferienfreizeiten muss vom Tisch!

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