AUF Gelsenkirchen begrüßt die aktuelle Strafanzeige der Umweltorganisation BUND gegen die RAG. „Das Vorgehen der RAG ist unter verschiedenen Aspekten strafrechtlich relevant“, so Jan Specht, sachkundiger Einwohner für AUF im Umweltausschuss. „Auch nachdem die Gesundheitsgefährdung durch PCB bekannt war, hat die RAG PCB-haltige Öle noch jahrelang unter Tage eingesetzt. Auch nach Stilllegung von Bergwerken wurde versäumt, diese zu sanieren. Und ohne einen genehmigten Betriebsplan wurde damit begonnen, die PCB-verseuchten Schächte zu fluten, die Wasserhaltung zu zentralisieren und Grubenwasser direkt in die Gewässer des Ruhrgebiets zu pumpen“.

Jan Specht kritisiert, dass die RAG die PCB-Abfälle doppelt verdünnt: „Zuerst werden die PCB-Rest unter Tage mit ansteigendem Grubenwasser verdünnt, bei der Eineleitung in die Emscher findet dann die zweite Verdünnung statt. Das verstößt gegen geltendes Umweltrecht. Unabhängige Fachleute wie der Wasserexperte Dr. H. Friedrich bestreiten, dass bei einem Abstand von 150 m des belasteten Grubenwassers zum Oberflächenwasser und den Trinkwasservorräten die Sicherheit gewahrt sei. Es gilt heute als erwiesen, dass über Rissbildungen und Bodenbewegungen auch eine vertikale Ausbreitung des Grubenwassers möglich ist.“

Jan Specht wies darauf hin, dass von RAG-Chef Tönjes behauptet wurde, die PCB-Belastung liege unter der Nachweisgrenze. „Jetzt wird bekannt, dass die Messungen mit einer völlig ungeeigneten Methode durchgeführt wurden. Wie glaubwürdig ist die Zusicherung, dass der Trinkwasserschutz oberste Priorität hat?“
AUF Gelsenkirchen hat keinerlei Verständnis für die Aussage von Herrn Tönjes vom „sozialverträglichen Abbau der Arbeitsplätze“. Angesichts der existenziellen Folgen für viele Kumpels zeigt dies eine bodenlose Ignoranz.

AUF sieht sich durch die aktuellen Zwischenbericht des NRW-Umweltministeriums in seiner Untersuchungs- und Öffentlichkeitsarbeit zur Giftmüll-Einlagerung unter Tage – und in seinen Befürchtungen bestätigt. Die RAG wird aufgefordert, das skandalöse Anfahrtsverbot gegen den Bergmann C. Link zurückzunehmen. „Er wurde diszipliniert, nur weil er den Mut hatte, auf die Gefährdung durch PCB und Giftmüll unter Tage hinzuweisen. Die immer neuen Enthüllungen geben ihm Recht!“

Das alles wirft Fragen auf, die im Umweltausschuss am 15.9.2015 zu stellen sind. Wer hat der RAG erlaubt PCB unter Gelsenkirchener Boden zu hinterlassen? Warum ist der Arbeitskreis auf Landesebene seit fast einem Jahr nicht einberufen worden? Warum muss sich der Umweltausschuss seine Informationen aus der Presse besorgen?