Hans-Sachs-Haus BaustelleKinder als Spielball von persönlichen Interessen? Die Vorkommnisse um den Jugendamtsleiter Alfons Wissmann und seinen Stellvertreter Thomas Frings und alle damit verbundenen Netzwerke stehen berechtigt im Licht der Öffentlichkeit. Viele Fragen sind noch nicht annähernd beantwortet. Jede Antwort wirft 100 neue Fragen auf. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind dabei eine Seite. Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat ebenso eine große Verantwortung und Interesse, hier keine Frage unbeantwortet zu lassen.

AUF begrüßt ausdrücklich die Idee von B90/ Die Grünen für einen aufklärenden Ausschuss: „Wir können von AUF unsere Pioniererfahrungen einbringen: Für das Bürgerbegehren zum Hans-Sachs-Haus 2006 hatten 10.010 Bürgerinnen und Bürger für einen Untersuchungsausschuss Hans-Sachs-Haus unterschrieben. Damals wurde deutlich, dass die Kommunalverfassung einen Untersuchungsausschuss im engsten Sinn nicht zulässt, der richterliche Befugnisse hat.
Dennoch wurde damals aufgrund des erfolgreichen Bürgerbegehrens ein Weg gesucht und im Rat gefunden: Ein Ausschuss wurde eingerichtet, um aufzklären, inwieweit das Hans-Sachs-Haus- Desaster absehbar war. Dafür wurde ein Ausschuss nach § 58 GO NRW mit genauen Verfahrensrichtlinien und Auftrag vom Rat eingesetzt. Analog dazu hat AUF Gelsenkirchen einen solchen Ausschuss zur Aufklärung der jetzigen schwer wiegenden Vorwürfe für die Ratssitzung am 21.5.2015 gestellt.“

Antrag im Wortlaut

Sehr geehrter Herr Baranowski!

Für die Ratssitzung am 21.5.2015 habe ich folgende Anliegen ergänzend zum angekündigten Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen auf einen Untersuchungsausschuss:

a) beantrage ich den TOP „Sachstandsbericht zu neuesten Erkenntnisse rund um die Vorwürfe gegenüber der Führung des Jugendamtes GE/ Monitorbericht

b) stelle ich im Rahmen dieses TOPs den folgenden Antrag:

„Einrichtung eines Ausschusses gemäß § 58 Abs. 1 GO NRW “

Der Rat der Stadt bildet den Ausschuss „Aufklärung der Vorgänge um die „Neustart kft“ und die Verantwortung des Jugendamtsleiters und seines Stellvertreters“

Zweck des Ausschusses ist die lückenlose Aufklärung der im Rahmen einer Monitorsendung am 30.4.2015 erstmals erhobenen Vorwürfe zur Unterbringung von Kindern in ausländischen Heimen, hier Pecz/Ungarn, zur Aufklärung der Vorgänge um die „Neustart kft“, der Verantwortung des Jugendamtsleiters und seines Stellvertreters sowie aller damit verbundenen Vorgänge.

Der Rat der Stadt legt die Ausschussstärke auf 15 fest.

Die vorschlagsberechtigten Ratsfraktionen und Ratsgruppen werden gebeten, ihre Vorschläge für die Besetzung des Ausschusses einzureichen.

Der Rat wählt den Ausschussvorsitz und legt die Zahl der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden auf zwei fest.

Jede Ratsfraktion bzw. Ratsgruppe hat das Recht, für die Teilnahme an den Sitzungen des Ausschusses einen unabhängigen Sachverständigen zu entsenden. Diese Sachverständigen nehmen bei Bedarf an den Beratungen des Ausschusses teil. Sie haben kein Stimmrecht.

Die Einzelmandatsträger können einen Vorschlag für die Wahl eines beratenden Ausschussmitgliedes gem. § 58 Abs. 1 Satz 11 GO (es muss sich hierbei um eine(n) Stadtverordnete(n) handeln) oder beratenden Ausschussmitgliedes gem. § 58 Abs. 4 GO (hierbei darf es sich nicht um Stadtverordnete handeln) einreichen.

Als Sachverständige im Sinne des § 58 Abs. 3 GO NRW hat jeder zu gelten, der durch seine Ausbildung, seinen Beruf oder sonstig erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten im weitesten Sinne gegenstandsspezifischen Sachverstand dafür besitzt, die Aufgaben des Ausschusses zu fördern bzw. zu unterstützen.

Jedes Ausschussmitglied sowie jede(r) Stadtverordnete erhält jederzeit Akteneinsicht.

Jede(r) Sachverständige erhält jederzeit Akteneinsicht.

Jede Ratsfraktion bez. Ratsgruppe und Einzelmandatsträger ist berechtigt, Vorschläge für die Einladung von Gästen zur Diskussion zu machen.

Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Die Nicht-Öffentlichkeit wird nur bei schutzwürdigen, personenbezogenen Inhalten hergestellt.

Begründung:
Die Antragsstellung erfolgt analog zur Einrichtung des Ausschusses HSH II – siehe Niederschrift der Ratssitzung vom 23.3.2006. Weitere Begründung erfolgt mündlich.