Knappschaft verliert Prozess: Bergmann bleibt rentenversichert


Chris Link in Hamm grer 2
Christian Link, seit 30 Jahren Bergmann und Sprecher der Koordinierungsgruppe von Kumpel für AUF gewann gestern seinen Prozeß vor dem Landessozialgericht Essen gegen die Knappschaft. 15 Prozeßteilnehmer verfolgten die spannende Gerichtsverhandlung unter Führung des Vorsitzenden des Senates vom Landesozialgericht Allgeier. In dem Prozess ging es darum,

dass die Knappschaft Christian Linkaus der knappschaftlichen Rentenversicherung geschmissen hatte, was für ihn zur Folge gehabt hätte, dass er als Bergmann erst mit 67 Jahren hätte in Rente gehen können.

Dabei hatte er bereits über 20 Jahre unter Tage gearbeitet. Die Begründung der Knappschaft war, dass Christian Link in Arbeitnehmerüberlassung bei der RAG arbeitete und er im Jahr 2006 von der Arbeit unter Tage in eine Arbeit über Tage wechselte, nämlich Maschinienführer wurde. Seine Firma Deilmann, die ihn an die RAG "auslieh" zählt nicht als knappschaftlicher Betrieb, weil sie nicht mehr als 50% der Beschäftigten im Bergbau hat. 

Die Knappschaft argumentierte, dass auch seine Tätigkeit als Maschinist keine knappschaftliche Arbeit sei und kündigte ihm deshalb die Rentenversicherung. Außer ihm selbst sind noch mehrere andere Kumpel betroffen. Der Vorstoß der Knappschaft richtete sich gegen die knappschaftlichen Rechte der Bergleute, die sie deshalb erkämpft haben, weil ihre Arbeit besonders hart ist und kein Kumpel deshalb solange arbeiten kann. Mit dem Trick der "Unternehmerüberlassung" werden viele Kumpel aus den knappschaftlichen Rechten katapultiert. So sind Kumpel die genau die gleiche Arbeit machen, aber direkt bei der RAG angestellt sind, knappschaftliche rentenversichert, die in Leiharbeit nicht. Während das Sozialgericht Gelsenkirchen in der 1. Instanz, die Klage von Christian Link ablehnte, folgte nun das Landesoszialgericht dem Argument, dass die Arbeit des Maschinenführers eine Bergmannsarbeit ist und knappschaftlich geschützt sein muss. Die genaue Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Doch es ist ein großer Erfolg, für Christian Link und für alle Kumpels. Das Gericht urteilte: 1. Das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchens wurde abgeändert und der Bescheid der Knappschaft an Christian Link abgelehnt. 2. Die Gegenseite hat alle Gerichtskosten zu tragen. 3. Eine Revision wird nicht zugelassen! Wobei die Gegenseite grundsätzlich die Möglichkeit hat einen Antrag auf Zulassung einer Revision zu stellen.

Herzlichen Glückwunsch an Christian Link, der auf Platz 6 der Reserveliste von AUF Gelsenkirchen für den Stadtrat von Gelsenkirchen kandidiert.