Herzliche Einladung zum Brunch von AUF-Gelsenkirchen
- Details
im Treff International - Hauptstraße 40
Sonntag, den 18.September 11.00 – 13 Uhr
Wer macht mit, bringt Leckeres und Freundinnen und Freunde mit?
AUF Gelsenkirchen Bezirk Mitte - Helmut Troppmair, Anna Bartholomé Tel. 0209/53897, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
495. Montagsdemo am Montag 12. September bereitet die diesjährige Herbstdemonstration in Berlin vor
- Details
Viele Gründe gibt es dieses Jahr, gemeinsam und mit bundesweiter Beteiligung in Berlin bereits zum 13. Mal zu protestieren:
Über 1 Million Leiharbeiter/-innen und zunehmende Ausbeutung und Spaltung sind eine einzigen Anklage und fordern unseren Widerstand heraus: Weg mit den Hartz-Gesetzen!
Die reaktionäre Flüchtlingspolitik der EU und der Bundesregierung bekämpft nicht Fluchtursachen, sondern schafft ständig neue. Hart in der Kritik steht, dass der faschistoide Diktator Erdogan engster Verbündeter der Merkel/Gabriel-Regierung ist. Deshalb: Widerstand gegen die nach rechts gerückte Merkel/Gabriel-Regierung und Solidarität mit dem Kampf für Freiheit und Demokratie weltweit!
Der Kampf gegen das Integrationsgesetz der Bundesregierung soll ein Schwerpunkt auf der Herbstdemo werden. Die besondere Brisanz liegt in der rückwirkenden Anwendung zum 1.1.16. Rückwirkende Gesetze sind verfassungsrechtlich umstritten und gab es bisher nicht. Das soll im Fokus auch der Herbstdemo stehen, gemeinsam mit den Flüchtlngen. Das ist unsere Art der Integration!
Umsetzung der „Wohnsitzauflage“ keinesfalls alternativlos
- Details
Die Diskussion um die Wohnsitzauflage wird aktuell mit Argumenten befeuert, als hätte die Stadtverwaltung keine alternative Wahl in der Umsetzung. So ist auch in der WAZ vom 2.9.2016 Oberbürgermeister Frank Baranowski zitiert, Gelsenkirchen handle „nach den Vorgaben des Gesetzes“.
„Dieser Auslegung und diesen Argumenten widerspricht AUF Gelsenkirchen entschieden!“ so Manuela Reichmann, AUF Vorstandssprecherin.
„Fakt ist, das Integrationsgesetz mit dem § 12 a AufenthG wurde aktualisiert und ist zum 6.8.2016 in Kraft getreten. Aber es gibt keine Verpflichtung so wie in Gelsenkirchen vorzugehen. Die Stadt hat hier durchaus Handlungsspielraum und ist keineswegs zur rückwirkenden Anwendung gezwungen, die hart in der Kritik steht, u.a. vom Flüchtlingsrat NRW und Pro Asyl. Wir brauchen den Blick nicht weit richten. Essen und Gladbeck machen vor, dass es auch anders geht. Wäre das Ganze gesetzlich vorgeschrieben hätten diese Städte gar nicht den Spielraum gehabt, Flüchtlingen den Aufenthalt zu gewähren, die vor dem 6.8.2016 in diese Städte gekommen sind.“
Spaziergang für Neu-Gelsenkirchener: „Die Halde ruft“
- Details
Erzählungen über die Geschichte Gelsenkirchens
Sonntag, den 11.9.16 15 Uhr
Treffpunkt Leithestrasse, Haltestelle Halfmannsweg, Linie 389 Richtung Zilleweg Bochum
Bei schönem Wetter mit anschliessendem Picknick im von-Wedelstaedt-Park
Na also, geht doch – Teil II.
- Details
Es gab wohl einen Stich ins Wespennest? Man wittert Revolution in der Stadt der 1000 Feuer! Helle Aufregung unter den etablierten Parteien! Kein selbstkritisches Wort zur Verantwortung von SPD und CDU, ein hanebüchenes, chaotisches, undurchdachtes und unsoziales Integrationsgesetz mit der unseligen Wohnsitzauflage verabschiedet zu haben. Kein selbstkritisches Wort dazu, dass man bis zu den Protesten keinen blassen Schimmer von der Materie hatte - wie es Lutz Dworzak/ SPD noch am letzten Donnerstag bekundete.
Wenn überhaupt, dann wurde eine „Lunte an die Stadtgesellschaft“ (Heinberg/ CDU) durch das gruselige Gesetz der Bundesregierung gezündet. Allein durch den massiven Protest wurden erfreuliche Zugeständnisse gegenüber der zunächst eingeleiteten rigorosen Durchsetzung in Gelsenkirchen gemacht.
„Vielleicht sollte sich die Stadtpolitik mehr mit den Möglichkeiten zur weiteren Klärung des Problems und der Forderung der Flüchtlinge beschäftigen als mit der mühseligen Konstruktion von Hetz-Argumenten gegen AUF und MLPD,“ empfiehlt Monika Gärtner-Engel, Stadtverordnete von AUF und kritisiert, dass ständig suggeriert werde, die Stadt habe nunmehr keinen Handlungsspielraum mehr.
Denn: es geht auch anders! Zusätzlich zur gestrigen Mitteilung aus Essen praktizieren inzwischen u.a. auch Gladbeck („Zuzugflüchtlinge dürfen bleiben“, WAZ 31.8.), Bochum, Duisburg und Berlin andere Verfahrensweisen. Eine Vertreterin des Flüchtlingsrates berichtet, dass z.B. Berlin prüfe und plane, von den Härtefallregelungen des Gesetzes Gebrauch zu machen, indem alle bis zum 6.8. Zugezogenen als Härtefälle behandelt werden.
Fazit: Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg, das Zittern und Bangen der Flüchtlinge über Oktober hinaus schnell und unbürokratisch zu beenden.
Informationsveranstaltung zum Kohledeputat/Energiebeihilfe
- Details
Mit großem Interesse verfolgten am vergangen Donnerstag im Hasseler Stadtteilzentrum Bonni die ca. 150 anwesenden Bergbaubetroffenen aus Gelsenkirchen und umliegenden Städten die Ausführungen des Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann, der bereits vor Gericht über 200 jüngeren Bergleuten mit ihrer Klage gegen die RAG zu ihrem Recht verholfen hatte. Zu der Veranstaltung hatten die Bergarbeiterinitiative „Kumpel für AUF“, das überparteiliche Wahlbündnis AUF und die Hasseler Mieteriniatiave (HAMI) eingeladen. Herr Kuhlmann vertrat, dass es nicht rechtens ist, die in Tarifverträgen trotz Schließung der Zechen ausdrücklich zugesicherte Altersversorgung in Form des Kohledeputats nachträglich zu kürzen oder gar zu streichen. Bereits über 650 Bergarbeiter bzw. deren Frauen haben Klage zum Erhalt ihrer Energiebeihilfe gegen die RAG erhoben. Und 77 weitere Betroffene meldeten an diesem Abend ihr Interesse an einer Klage bei Herrn Kuhlmann an.
Na also – geht doch!
- Details
Die Stadt Essen hat es vorgemacht: Die Wohnsitzauflage wird anders angewendet als in Gelsenkirchen: Jeder anerkannte Flüchtling oder Asylsuchende, der vor dem 6. August kam, darf bleiben!
„Diesen nächsten Schritt wünsche ich mir auch in Gelsenkirchen!“ so Monika Gärtner-Engel, Stadtverordnete für AUF Gelsenkirchen. „Damit könnte vielen Menschen ihre große Existenzsorge genommen werden. Nach den guten Ansätzen einer Übergangslösung wäre das der nächste konsequente Schritt. Es ist zu begrüßen, dass die Stadtverwaltung nach den Protesten und der Sitzblockade der Flüchtlinge, nach den Aktivitäten von AUF und der Montagsdemo erste Soforthilfen verwirklicht hat. Aber die Forderung, weshalb die Flüchtlinge ihre Aktion fortsetzen, geht weiter - in die Richtung, wie es in Essen gehandhabt wird: Keine rückwirkende Anwendung des § 12 a Aufenth „Wohnsitzauflage“.
Ein anderes Beispiel ist Dortmund, die Stadt schickt bisher nur all jene anerkannten Flüchtlinge zurück, die nach dem 6. August zugezogen sind, laut WAZ 30.8.2016.“
AUF ist aktiv gegen die entmündigenden, unsozialen und repressiven Regelungen des Integrationsgesetzes - weg mit der rückwirkenden Umsetzung der Wohnsitzauflage in GE, alle bis zum 6. August gekommenen Flüchtlinge und Asylbewerber müssen bleiben können.
Die Stadt Essen hat es vorgemacht: Die Wohnsitzauflage wird anders angewendet als in Gelsenkirchen: Jeder anerkannte Flüchtling oder Asylsuchende, der vor dem 6. August kam, darf bleiben!
„Diesen nächsten Schritt wünsche ich mir auch in Gelsenkirchen!“ so Monika Gärtner-Engel, Stadtverordnete für AUF Gelsenkirchen. „Damit könnte vielen Menschen ihre große Existenzsorge genommen werden. Nach den guten Ansätzen einer Übergangslösung wäre das der nächste konsequente Schritt. Es ist zu begrüßen, dass die Stadtverwaltung nach den Protesten und der Sitzblockade der Flüchtlinge, nach den Aktivitäten von AUF und der Montagsdemo erste Soforthilfen verwirklicht hat. Aber die Forderung, weshalb die Flüchtlinge ihre Aktion fortsetzen, geht weiter - in die Richtung, wie es in Essen gehandhabt wird: Keine rückwirkende Anwendung des § 12 a Aufenth „Wohnsitzauflage“.
Ein anderes Beispiel ist Dortmund, die Stadt schickt bisher nur all jene anerkannten Flüchtlinge zurück, die nach dem 6. August zugezogen sind, laut WAZ 30.8.2016.“
AUF ist aktiv gegen die entmündigenden, unsozialen und repressiven Regelungen des Integrationsgesetzes - weg mit der rückwirkenden Umsetzung der Wohnsitzauflage in GE, alle bis zum 6. August gekommenen Flüchtlinge und Asylbewerber müssen bleiben können.