Ein Urteil nicht im Namen des Volkes...
„Es ist absurd und nicht hinnehmbar, dass Verbreitung von rechtsnationalistischem Gedankengut per Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen „rechtlich“ wird“ so AUF Vorstandssprecher Willi Mast. Was sind Parolen wie „Deutschland den Deutschen“ anderes als Rassismus? Dazu braucht es keinen Zusatz- das spricht für sich. Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Verbreitung von rechtsradikalem Gedankengut ist aber laut Grundgesetz bereits verboten. Warum masst sich das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen an, sich über das Grundgesetz zu stellen? Und das in einer Stadt wie Gelsenkirchen, in dem Menschen aus 163 verschiedenen Nationalitäten arbeiten und leben.
Auch dem Richter Volker Berkel sollte nicht entgangen sein, dass die NPD – um dessen Auflagen es bei ihrem sogenannten Informationsstand ging – längst verboten wäre, wären nicht „Verfassungsschutzmänner“ so eng mit dieser faschistischen Organisation verbandelt. Wie kommt er dazu, ihnen dennoch „Meinungsfreiheit“ zu zu gestehen, statt mit dem Verbot der Verbreitung rechtsradikaler Parolen vielmehr die Gründe für ein grundsätzliches Verbot dieser Organisation zu fördern?!
Im Namen das Volkes ist dieses Urteil jedenfalls nicht. Die Mehrheit der Bevölkerung Gelsenkirchens ist antifaschistisch und wird dies auch in Zukunft entschieden zum Ausdruck bringen.
Â
Vorstand von AUF Gelsenkirchen
i.A. Willi Mast
Â
















