Ein "na endlich" und doch auch wieder Geheimniskrämerei
Spät kommt er, doch er kommt: der Abbruch des schwebenden Schlichtungsverfahrens als Schlusspunkt des Schmusekurses mit den HSH-Investoren."Wie von uns bereits in der Vergangenheit mehrfach thematisiert, hat der Investor seine erpresserische Taktik fortgesetzt, die Stadt mit weiteren Geldforderungen zu überziehen, ohne auch nur im Geringsten bereit zu sein, Grundlagen dieser Forderungen offen zu legen. Ich freue mich, dass es offensichtlich seitens der Verwaltung doch eine Schmerzgrenze gibt, die nun überschritten schien. Optimistisch wagte ich auch auf Einsicht bei den Verantwortlichen zu hoffen, dass wir doch ein ganzes Stück weiter und die Stadt um ein paar Millionen Euro reicher wäre, wenn man frühzeitig unseren Vorschlägen gefolgt wäre" kommentiert Monika Gärtner-Engel, Ratsfrau für AUF-Gelsenkirchen, die Ratssitzung vom 18.09.09 und erklärt weiter:
"Leider wurde mein Optimismus, der mich in meinem Beruf als Pädagogin immer begleitet, nicht weiter bestätigt, denn die Verwaltung lernt augenscheinlich - wenn überhaupt - nur mühsam aus ihren Fehlern und reagiert weiterhin nur mit giftigen Kommentaren von Herrn Hampe auf berechtigte und sachliche Ausführungen. Wieder sind Vorgänge aufgetaucht, die nicht allen Parteien im Rat bekannt gemacht worden sind; die Vorlage zur Ratssitzung belegt dies eindeutig, unter anderem:
Pressemitteilung zum Abbruch des schwebenden HSH-Schlichtungsverfahrens
Redebeitrag von Monika Gärtner-Engel zur 32. Ratssitzung
- wurde ein Schlichtungsvertrag geschlossen, der in den Akten über den "Rückkauf" nicht enthalten war und die der Rat auch nicht kennt.
- enthält die Ratsvorlage auch keine genaueren Angaben, wofür beziehungsweise mit welcher Begründung der Investor weiterhin Forderungen an die Stadt aufrechterhält.
- wird ein 12-seitiges Protokoll des Schlichters erwähnt, das den Stand und die Ergebnisse des Schlichtungsverfahrens zusammenfasst - das dem Rat allerdings bislang ebenfalls nicht bekannt ist.
- enthält die Vorlage weiterhin keine Angaben über die bislang entstandenen Kosten des Schlichtungsverfahrens und wer diese zu tragen hat.
- ergibt sich aus der Vorlage, dass Nachunternehmerforderungen streitig und teilweise auch bereits eingeklagt sind, obwohl es sich doch um einen Komplettvertrag mit dem Investor handelte.
Monika Gärtner-Engel
















