Fraktionsvertrag

In dem Bewusstsein überwiegend übereinstimmender Politik im Rat und ausgehend von der Notwendigkeit, die linken Kräfte im Rat gegen rechts zu stärken, schließen sich die Ratsgruppen PDS-Offene Liste und AUF Gelsenkirchen zusammen und bilden eine Fraktion im Gelsenkirchener Stadtrat. Die Fraktion heißt, je nach dem wer gerade den Vorstand inne hat, PDS/AUF oder AUF/PDS.

Der Hauptzweck der Fraktion ist die parlamentarische Bündelung der Kräfte und auf dieser Grundlage die gemeinsame Nutzung der verbesserten Arbeitsbedingungen, Mitwirkungsrechte und der finanziellen Ausstattung als Fraktion im Rat. Auf dieser Grundlage ermöglicht die Fraktion auch:

- die gemeinsame Nutzung aller Rechte für Fraktionen,
- die Bündelung der Kompetenz und der Zeitressourcen beider Gruppen um gemeinsame Positionen wirkungsvoller zum Tragen zu bringen, nicht zuletzt als verstärktes Gegengewicht nach dem Einzug der   REP in Fraktionsstärke,
- die Verwirklichung eines starken Ansprechpartners für die BürgerInnen im Rat,
- eine starke Ausschussbesetzung unter optimalem Einsatz der vorhandenen Kräfte beider Gruppen,  einschließlich notwendiger Reserven. Meinungsverschiedenheiten werden offen aufs Tapet gebracht  und sachlich ausgetragen und auf gegenseitige öffentliche Angriffe wird verzichtet.

Für die gemeinsame Fraktionsarbeit gelten folgende Grundsätze:

- Es herrscht kein Fraktionszwang. Damit ist ein unterschiedliches Stimmverhalten möglich. Bei prinzipiellen Differenzen werden beide Positionen dargelegt. In welcher Form dies geschieht, wird in der Fraktion besprochen. In der Regel übernimmt diese Aufgabe der/die Fraktionsvorsitzende. Es ist jedoch selbstverständlich, dass die Grundlage der gemeinsamen Fraktionsarbeit ein einheitliches Auftreten ist.

- Politische Stellungnahmen im Namen der Ratsfraktion sind nur im Einvernehmen mit der Gesamtfraktion möglich. Jedem Fraktionsmitglied bleibt es unbenommen, sich im Namen seiner Partei oder als Privatperson zu äußern. Dies ist jedoch deutlich zu machen.

- Der Fraktionsvorsitz wechselt im Rotationsverfahren, jeweils für einen Zeitraum von einem halben Jahr, beginnend mit der PDS.

- Die Fraktionsgeschäftsführung wird je zur Hälfte von einem von der PDS und einem von AUF zu bestimmenden Mitarbeiter wahrgenommen. Dazu wird die Stelle in zwei Halbtagsstellen geteilt.

- Die zur Verfügung gestellten Sach- und Finanzmittel werden zwischen den ehe-maligen Ratsgruppen je zur Hälfte aufgeteilt.

- Es gibt 2 Arten von Fraktionssitzungen:
a) Fraktionssitzungen der Stadtverordneten, Ausschussmitglieder, Bezirksvertre-ter und ggf. Gäste jeder Gruppe (PDS und AUF getrennt), um ihre Positionen zu erarbeiten.

b) Fraktionssitzungen der Stadtverordneten beider Gruppen und der Fraktions-geschäftsführung, um die Ratssitzungen vorzubereiten.

Bei direkt widersprüchlichen Anträgen zur Ratssitzung wird versucht, Einigung zu erreichen. Gelingt dies nicht, hat abwechselnd von Fall zu Fall jede Gruppe Entscheidungsrecht, beginnend mit der PDS.

- Die Besetzung der Ausschüsse mit einem/einer Verantwortlichen und einem/einer Stellvertreter(in) erfolgt Zug um Zug, beginnend mit der ehemaligen Ratsgruppe PDS-Offene Liste. Hier ist abzuwarten, wie sich die Bildung der PDS/AUF-Fraktion auf die Zusammensetzung der Ausschüsse auswirkt. Es wird von dem jeweiligen Ausschuss- bzw. Beiratsmitglied jeweils nach der entsprechenden Sit-zung eine schriftliche Zusammenfassung des Inhalts der Sitzung verfasst und den Fraktionsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Die genauen Einzelheiten hierzu müssen noch verhandelt werden.
Gelsenkirchen, ...

W. Meyer                          M. Gärtner-Engel
U. Möllenberg                    G. Labatzki
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